1. Reisepass mit zwei biometriefähigen Passfotos (Klicken: Fotomustertafel)
2. Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
3. *** Arbeitsvertrag in deutscher Sprache von der/dem Arbeitgeberin/Arbeitgeber
4. Ausbildungsbescheinigung folgender Schulen:
4.1 Thai-Swiss Culinary Education Center
4.2 Dusit Thani College
4.3 Suan Dusit International Culinary School
5. Tabellarischer Lebenslauf
6. Arbeitgeberbescheinigung der/des letzten Arbeitgeberin/Arbeitgebers im Original mit Angabe des
vollen Namens und aktueller Telefonnummer sowie Kopie des Handelsregisterauszuges der/des
letzten Arbeitgeberin/Arbeitgebers
7. Nachweis über Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
8. Nachweis über eine mindestens sechsjährige Tätigkeit als Köchin/Koch (Arbeitszeugnis)
9. Ärztliches Attest von einem anerkannten Krankenhaus, am besten vom Krankenhaus der
Thailändischen Polizei
Der Arbeitsvertrag muss ins Thailändische übersetzt werden und vom Thailändischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden. Diese Unterlage dient zur nicht Vorlage nicht bei der Visumbeantragung, sondern beim deutschen Arbeitsamt, um sich vor Einreise und Arbeitsantritt anzumelden, nachdem das Visum erteilt worden ist.
** Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne kostenlos unter Telefonnummer +66(0)84-499- 4459 zur Verfügung.