Visum zur Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind und Eheschließung in
Deutschland
Bevor Sie ein Visum zur Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind
beantragen, müssen Sie zunächst einen deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen des Kindes:
1. Geburtsurkunde
2. Auszug aus dem Hausregister oder Tho Ro.
14/1
3. ggf. Vornamenänderungsurkunde (Cho. 3)
4. ggf. Vornamen- bzw.
Familiennamenänderungsurkunde (Cho. 5)
Erforderliche Unterlagen der Mutter:
1. Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
2. Auszug aus dem Hausregister oder Tho Ro.
14/1
3. Ledigkeitsbescheinigung
4. Bescheinigung des thailändischen
Zentralregisteramtes,
die wir kostenlos für
Sie einholen können
5. ggf. Vornamenänderungsurkunde (Cho. 3)
6. ggf. Vornamen- bzw.
Familiennamenänderungsurkunde (Cho. 5)
7. ggf. Heiratseintrag mit Protokoll (Kho Ro.
2)
8. ggf. Scheidungseintrag mit Protokoll (Kho
Ro. 6)
9. ggf. Scheidungsurkunde (Kho Ro. 7)
10. Sterbeurkunde (des verstorbenen
ehemaligen Ehemanns)
11. Scheidungsurteil (bei gerichtlicher
Scheidung)
12. Rechtskraftzeugnis
Falls der deutsche Vater in Thailand lebt:
Zunächst über die Website der Deutschen Botschaft
einen Termin zum Einreichen der vorstehenden
Unterlagen im Original mit Übersetzung
vereinbaren. Der Vater, die Mutter und das Kind
müssen persönlich zum Termin erscheinen. Danach
die geprüften Unterlagen legalisieren lassen. Ein
Termin zum Abholen des deutschen Reisepasses für
das Kind wird später vergeben (Bearbeitungsdauer:
6 – 8 Wochen).
Falls der deutsche Vater in Deutschland lebt:
Die oben genannten Unterlagen des Kindes und der
Mutter im Original von der deutschen Botschaft
legalisieren lassen (Bearbeitungsdauer: 6 – 8
Wochen).
Die von der Deutschen Botschaft legalisierten
Unterlagen mit Übersetzungen an den deutschen
Vater nach Deutschland übersenden. Durch Vorlage
der gesamten Unterlagen hat der Vater die
Vaterschaftsanerkennung zu erklären und
beurkunden zu lassen sowie der Mutter die
Vollmacht zur Beantragung eines deutschen
Reisepasses für das Kind zu erteilen.
Die gesamten Unterlagen an die Mutter nach
Thailand übersenden. Danach stellt die Mutter durch
Vorlage der Unterlagen einen Antrag auf einen
deutschen Reisepass für das Kind, indem sie über
die Website der Deutschen Botschaft einen Termin
vereinbart. Nach Aufnahme des Antrags wird ein
Termin zum Abholen des deutschen Reisepasses für
das Kind vergeben (Bearbeitungsdauer: 6 – 8
Wochen).
Der deutsche Reisepass des Kindes wird abgeholt.
Zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen
Kind sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Gültiger Reisepass der Mutter im Original mit zwei Fotokopien
2. Geburtsurkunde des Kindes
3. ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes bzw. Vaterschaftsanerkennungร
4. Nachweis des Sorgerechts
5. Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationales Visum
6. Zwei biometriefähige Passfotos
Falls die Eltern nach Geburt des Kindes die Ehe geschlossen haben, sind zusammen mit dem Visumantrag
die Geburtsurkunde (Kho Ro. 3) und der Heiratseintrag mit Protokoll (Kho Ro. 2) der Eltern mit jeweils
zwei Fotokopien vorzulegen.
Wir bieten Ihnen Dienstleistungen vom Anfang des Verfahrens bis das Visum erteilt wird. Die
Abrechnung erfolgt in der Regel nachdem Sie das beantragte Visum bekommen haben. Rufen Sie
uns an oder kommen Sie bei uns im Büro vorbei! Wir finden immer die beste Lösung für Sie. Wir
können Ihnen auf jeden Fall helfen.
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