Für die Beantragung des Visums, um Ihre minderjährigen, ausländischen Kinder nach Deutschland nachziehen zu lassen, benötigen Sie verschiedene Dokumente, die individuell von Fall zu Fall unterschiedlich sind. In der Regel muss man vor der Legalisierung alle dem Visumantrag beizufügenden thailändischen Dokumente ins Deutsche übersetzen lassen. Wir bieten Ihnen All-Inclusive-Service bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente: fachkundige Beratung und professionelle Übersetzung der Dokumente. Die dem Antrag auf ein Visum zum Kindernachzug beizufügenden Dokumente sind wie folgt:
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Die dem Antrag auf ein Visum zum Kindernachzug beizufügenden Dokumente: | BeiunehelichenKindern | Bei Kindern von einvernehmlich geschiedenen Eltern | Bei Kindern von gerichtlich geschiedenen Eltern | Bei Kindern, deren Elternteil gestorben ist |
1.Thailändische Geburtsurkunde | ||||
2.Thailändischer Auszug aus dem Hausregister oder Meldebescheinigung aus dem Einwohnermelderegister (Form Thor Ror. 14/1) | ||||
3.Form Phor Khor 14. (Nachweis dafür, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht ausübt und der Vater die Vaterschaftsanerkennung nicht abgegeben hat) | ||||
4.Bescheinigung über Namensänderung der Mutter/des Vaters des Kindes (gegebenenfalls) | ||||
5.Thailändische Sterbeurkunde (Form Thor Ror. 4/Kor), falls ein Elternteil gestorben ist | ||||
6.GerichtsurteilmitRechtskraftvermerk | In Fällen, dass der/dem Antragsgegnerin/Antragsgegner im Scheidungsverfahren das Sorgerecht für das Kind zugesprochen wurde |