Falls die Mutter ihr minderjähriges, ausländisches Kind nach Deutschland nachziehen lassen möchte
und der andere Elternteil nach der Scheidung das Sorgerecht für das Kind ausübt, hat die
Kindesmutter eine Bescheinigung über das Sorgerecht, die 6 Monate nach Ausstellung gültig ist,
vorzulegen. Falls die Geburtsurkunde des Kindes verloren gegangen ist, müssen Sie beim zuständigen
Standesamt eine beglaubigte Abschrift beantragen.Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall
nur die Geburtsurkunde anerkannt wird, die Geburtsbescheinigung nicht! In den meisten Fällen
leben die Mütter bereits im Ausland (Deutschland). In solchen Fällen können Sie uns alle
erforderlichen Unterlagen übersenden und uns bevollmächtigen, ein Visum für Ihr Kind zu
beantragen. Ausländische Kinder unter 11 Jahren brauchen nicht vor der Botschaft persönlich zu
erscheinen. Erst nachdem der Visumantrag genehmigt worden ist, kann die Kindesmutter nach
Thailand kommen, um ihr Kind abzuholen. Die Bearbeitungsdauer von der Abgabe der Unterlagen bis
zur Erteilung des Visums beträgt ungefähr vier Monate.
Rufen Sie uns an, sprechen Sie mit uns! Wir finden für Ihre Fragen immer die beste Lösung und helfen Ihnen!
1. Geburtsurkunde
2. 2. Auszug aus dem Hausregister oder Tho Ro. 14/1
3. ggf. Vornamen- bzw. Familiennamenänderungsurkunde
4. Scheidungseintrag (Kho Ro. 6), aus der hervorgeht, dass die/der Antragstellerin/Antragsteller
das alleinige Sorgerecht für das Kind ausübt.
5. Gerichtsurteil und Rechtskraftzeugnis, aus denen hervorgeht, dass das Sorgerecht für das
nachziehende Kind der/dem Antragstellerin/Antragsteller zugesprochen worden ist