Falls die Mutter ihr minderjähriges, ausländisches Kind nach Deutschland nachziehen lassen möchte und
der andere Elternteil gestorben ist, hat die Kindesmutter eine Bescheinigung über ihr Sorgerecht, die 6
Monate nach Ausstellung gültig ist, vorzulegen. Falls die Geburtsurkunde des Kindes verloren gegangen
ist, müssen Sie beim zuständigen Standesamt eine beglaubigte Abschrift beantragen.Es ist darauf
hinzuweisen, dass in diesem Fall nur die Geburtsurkunde anerkannt wird, die
Geburtsbescheinigung nicht!In den meisten Fällen leben die Mütter bereits im Ausland (Deutschland).
In solchen Fällen können Sie uns alle erforderlichen Unterlagen übersenden und uns bevollmächtigen, ein
Visum für Ihr Kind zu beantragen. Ausländische Kinder unter 11 Jahren brauchen nicht vor der Botschaft
persönlich zu erscheinen. Erst nachdem der Visumantrag genehmigt worden ist, kann die Kindesmutter
nach Thailand kommen, um ihr Kind abzuholen. Die Bearbeitungsdauer von der Abgabe der Unterlagen
bis zur Erteilung des Visums ist ungefähr vier Monate.
Rufen Sie uns an, sprechen Sie mit uns! Wir finden für Ihre Fragen immer die beste Lösung und helfen Ihnen!