Wir können alles für Sie und Ihre thailändische Verlobte arrangieren, um ein Visum zur
Eheschließung in Deutschland zu bekommen. Wir können vorzulegende Urkunden und
Unterlagen übersetzen und überprüfen, thailändische Urkunden durch die Botschaft
legalisieren lassen, die Unterlagen nach Deutschland übersenden und mit dem deutschen
Verlobten wegen der Anmeldung zur Eheschließung koordinieren. Wir helfen Ihnen auch
beim Ausfüllen von Formularen und bei der Terminvereinbarung mit der Botschaft und
begleiten Sie dorthin zum Einreichen Ihres Visumsantrags. Mit unseren Erfahrungen von
über 18 Jahren können Sie sicher sein, dass jeder Schritt ordnungsgemäß und richtig läuft.
Für unsere Dienstleistungen rechnen wir nach tatsächlichen Kosten gegen Vorlage von
Quittungen, z.B. Gebühren der Botschaft, Übersetzungshonorare, ab. Die Abrechnung
erfolgt in der Regel nachdem Sie das beantragte Visum bekommen haben.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie bei uns im Büro vorbei! Wir finden immer die beste
Lösung für Sie. Wir können Ihnen auf jeden Fall helfen.
Verwitwete thailändische Antragstellerinnen haben folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
2. Ledigkeitsbescheinigung, vom zuständigen Standesamt im Bezirk des Wohnsitzes
ausgestellt (6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig)
3. Auszug aus dem Hausregister
4. Bescheinigung des thailändischen Zentralregisteramtes, die wir kostenlos für Sie
einholen können
5. ggf. Vornamensänderungsurkunde
6. ggf. Heiratseintrag (K.R. 2) aller Vorehe(n)
7. ggf. in manchen FällenHeiratsurkunde (K.R. 3)
8. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
9. Vollmacht zur Anmeldung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft in Deutschland („Beitrittserklärung“), die wir für Sie vorbereiten
können
10. ggf. bei Scheidung etwaiger Vorehe(n) in Thailand Antrag auf Anerkennung einer
ausländischen Entscheidung in Ehesachen, den wir für Sie vorbereiten können
11. Fotokopien des Reisepasses von den beiden Verlobten, mit Legalisations- bzw.
Echtheitsvermerk der Botschaft
Hinweise:
Der deutsche Verlobte soll beim zuständigen Standesamt in Deutschland wegen der
erforderlichen Unterlagen für die Eheschließung mit thailändischen Staatsangehörigen
nachfragen, weil das Standesamt zusätzliche Unterlagen verlangen kann, z. B.
- Gehaltsbescheinigung
- Führungszeugnis
- Versicherung an Eides statt