Wir können alles für Sie und Ihre thailändische Verlobte arrangieren, um ein Visum zur
Eheschließung in Deutschland zu bekommen. Wir können vorzulegende Urkunden und
Unterlagen übersetzen und überprüfen, thailändische Urkunden durch die Botschaft legalisieren
lassen, die Unterlagennach Deutschland übersenden und mitdem deutschen Verlobten wegen der
Anmeldung zur Eheschließung koordinieren. Wir helfen Ihnen auch beim Ausfüllen von
Formularen und bei der Terminvereinbarung mit der Botschaft und begleiten Sie dorthin zum
Einreichen Ihres Visumsantrags. Mit unseren Erfahrungen von über 18 Jahren können Sie sicher
sein, dass jeder Schritt ordnungsgemäß und richtig läuft.
Für unsere Dienstleistungen rechnen wir nach tatsächlichen Kosten gegen Vorlage von
Quittungen, z.B. Gebühren der Botschaft, Übersetzungshonorare, ab. Die Abrechnung
erfolgt in der Regel nachdem Sie das beantragte Visum bekommen haben.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie bei uns im Büro vorbei! Wir finden immer die beste
Lösung für Sie. Wir können Ihnen auf jeden Fall helfen.
Ledige thailändische Antragstellerinnen haben folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
2. Ledigkeitsbescheinigung, vom zuständigen Standesamt im Bezirk des
Wohnsitzesausgestellt (6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig)
3. Auszug aus dem Hausregister
4. Bescheinigung des thailändischen Zentralregisteramtes, die wir kostenlos für Sie
einholen können
5. ggf. Vornamensänderungsurkunde
6. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung in Deutschland („Beitrittserklärung“), die
wir für Sie vorbereiten können
7. Fotokopien des Reisepasses von den beiden Verlobten, mit Legalisations- bzw.
Echtheitsvermerk der Botschaft
Hinweise:
Der deutsche Verlobte soll beim zuständigen Standesamt in Deutschland wegen der
erforderlichen Unterlagen für die Eheschließung mit thailändischen Staatsangehörigen
nachfragen, weil das Standesamt zusätzliche Unterlagen verlangen kann, z. B.
- Gehaltsbescheinigung
- Führungszeugnis
- Versicherung an Eides statt