Bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Wir können alles für Sie und Ihre/Ihren thailändische/thailändischen Verlobte/Verlobten arrangieren, um ein Visum zur Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in Deutschland zu bekommen. Wir können vorzulegende Urkunden und Unterlagen übersetzen und überprüfen, thailändische Urkunden durch die Botschaft legalisieren lassen, die Unterlagen nach Deutschland übersenden und mit der/dem deutschen Verlobten wegen der Anmeldung zur Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft koordinieren. Wir helfen Ihnen auch beim Ausfüllen von Formularen und bei der Terminvereinbarung mit der Botschaft und begleiten Sie dorthin zum Einreichen Ihres Visumsantrags. Mit unseren Erfahrungen von über 18 Jahren können Sie sicher sein, dass jeder Schritt ordnungsgemäß und richtig läuft.
Für unsere Dienstleistungen rechnen wir nach tatsächlichen Kosten gegen Vorlage von Quittungen, z.B. Gebühren der Botschaft, Übersetzungshonorare, ab. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nachdem Sie das beantragte Visum bekommen haben.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie bei uns im Büro vorbei! Wir finden immer die beste Lösung für Sie. Wir können Ihnen auf jeden Fall helfen.
Thailändische Antragstellerinnen/Antragsteller haben folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
2. Ledigkeitsbescheinigung, vom zuständigen Standesamt im Bezirk des Wohnsitzes ausgestellt (6 Monate nach Ausstellungsdatum gültig)
3. Auszug aus dem Hausregister
4. Bescheinigung des thailändischen Zentralregisteramtes, die wir kostenlos für Sie einholen können
5. ggf. Vornamensänderungsurkunde
6. ggf. Heiratseintrag (K.R. 2) aller Vorehe(n)
7. ggf. Scheidungseintrag (K.R. 6) bei Scheidung etwaiger Vorehe(n) in Thailand
8. ggf. Scheidungsurkunde (K.R. 7) bei Scheidung etwaiger Vorehe(n) in Thailand
9. Vollmacht zur Anmeldung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in Deutschland („Beitrittserklärung“), die wir für Sie vorbereiten können
10. ggf. bei Scheidung etwaiger Vorehe(n) in Thailand Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen, den wir für Sie vorbereiten können
11. Fotokopien des Reisepasses von den beiden Verlobten, mit Legalisations- bzw. Echtheitsvermerk der Botschaft
12. Lebenspartnerschaftsvertrag, von einer/einem Notarin/Notar in Deutschland ausgefertigt

Hinweise:
Die/der deutsche Verlobte soll beim zuständigen Standesamt in Deutschland wegen der erforderlichen Unterlagen für die Eheschließung mit thailändischen Staatsangehörigen nachfragen, weil das Standesamt zusätzliche Unterlagen verlangen kann, z. B.
- Gehaltsbescheinigung
- Führungszeugnis
- Versicherung an Eides statt

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