Eheschließung in Thailand

In der deutschen Botschaft alle Dokumente der/des thailändischen Verlobten im Original zur Legalisierung abgeben. Bearbeitungsdauer: 6 – 8 Wochen

(Achtung: Die Beglaubigung von Unterschriften der/des Standesbeamtin/Standesbeamten durch das Bezirksamt kann 1 – 3 Tage dauern.)

* (Sie können uns eine Vollmacht erteilen.)

Vollmacht

Nach der Legalisierung die Originaldokumente mit Legalisations- bzw. Echtheitsvermerk nach Deutschland an die/den deutsche/deutschen Verlobte/Verlobten senden.
Die/der deutsche Verlobte beantragt bei der zuständigen Behörde gegen Vorlage der legalisierten Dokumente im Original ein Ehefähigkeitszeugnis, das sechs Monate nach Ausstellung gültig ist.
Die/der deutsche Verlobte kommt nach Thailand. Gegen Vorlage des gültigen Ehefähigkeitszeugnisses stellt die deutsche Botschaft eine Konsularbescheinigung aus, die dem thailändischen Standesbeamten bei der Eheschließung vorzulegen ist.
**Der Einfachheit halber wird empfohlen, die Ehe vor dem Standesbeamten im Bezirksamt Bang Rak, Bangkok zu schließen.**
Nach der Eheschließung
Bei Eheschließung mit thailändischen Frauen lässt die thailändische Ehepartnerin im Bezirksamt, bei dem sie gemeldet ist, gegen Vorlage der Heiratsurkunde ihre Anrede und ihren Familiennamen ändern und beantragt einen neuen thailändischen Personalausweis.
Die thailändische Ehepartnerin beantragt gegen Vorlage des neuen Personalausweises und des aktuellen Hausregisterauszuges bei der Passstelle des Außenministeriums in Bangkok oder einer Dienststelle in der Nähe von ihrem Wohnsitz einen neuen thailändischen Reisepass.
Der thailändische Auszug aus dem Heiratsregister (Khor Ror. 2) und die thailändische Heiratsurkunde lässt man (Khor Ror 3.) ins Deutsche übersetzen und bei Eheschließung im Bezirksamt Bang Rak, Bangkok muss man die Dokumente von der deutschen Botschaft legalisieren lassen. Bei Eheschließung in einem anderen Bezirksamt müssen die oben genannten thailändischen Dokumente zunächst vom thailändischen Außenministerium legalisiert werden, anschließend von der deutschen Botschaft.
Die/der deutsche Verlobte legt dem Standesamt seines Wohnsitzes in Deutschland die oben genannten legalisierten thailändischen Dokumente mit deutscher Übersetzung vor.
Dafür müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

- den von der deutschen Botschaft legalisierten thailändischen Heiratsregisterauszug (Khor Ror. 2) und die legalisierte thailändische Heiratsurkunde (Khor Ror. 3) mit deutscher Übersetzung
- Start Deutsch A1-Zertifikat
- Originalreisepass
- Drei biometriefähige Passfotos in der Größe von 2 Zoll (mit weißem Hintergrund und vollständigen Gesichtszügen)


* (Sie können uns eine Vollmacht erteilen.)

1. Vollmacht


2.Vollmacht

**Um Ihnen die Visumbeantragung zu erleichtern und Kosten dafür zu sparen, bieten wir Ihnen verschiedene Services bei Visumangelegenheiten je nach Ihrem Bedarf: Vorbereitung von dem Visumantrag beizufügenden Dokumenten, Beantragung einer Bescheinigung des Zentralregisteramtes Bangkok (kostenfrei), Überprüfung von Dokumenten, Abgabe von Dokumenten zur Legalisierung bei der deutschen Botschaft, Nachverfolgung und Abholung von legalisierten Dokumenten, Versendung von legalisierten Dokumenten nach Deutschland und Koordinierung mit Ihrer/Ihrem deutschen Verlobten. Wir betreuen und beraten Sie professionell von Anfang an bis zur Abgabe Ihres Visumantrags.**
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